Die jährliche Prüfung an Krananlagen, Kleinhebezeugen und Kettenzügen ist nach DGUV Vorschrift 52 und 54 Pflicht, die Prüfung von Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 100 – 500.
Wir führen diese Prüfung im Rahmen der geltenden Richtlinien und Vorschriften im jeweils gültigen Prüfzyklus für Sie durch.
Gern erstellen wir Ihnen im Anschluss ein Angebot zu Maßnahmen zur Beseitigung eventueller Prüfungmängel.
Dies gilt für alle Produkte unseres Leistungsspektrums.